Akupunktur als Kassenleistung nur bei Rücken- und Knieschmerzen

Posted in Migräne / Kopfschmerzen, Muskeln-Gelenke-Knochen, Rückenschmerzen (-probleme) on Apr 19, 2006

Der Gemeinsame Bundesausschuss entschied, dass Akupunktur künftig nur bei Rücken- und Knieschmerzen von den Kassen bezahlt werden soll. Kopfschmerz- und Migränepatienten müssen künftig Akupunktur-Behandlungen selbst bezahlen. Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses stößt bei Verbraucherverbänden auf herbe Kritik. Ärzte, die Akupunktur-Behandlungen abrechnen wollen, müssen künftig zusätzlich zur Akupunktur-Ausbildung auch eine schmerztherapeutische Ausbildung nachweisen.

Akupunktur als Kassenleistung nur bei Rücken- und Knieschmerzen

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2 Kommentare zum Beitrag “ Akupunktur als Kassenleistung nur bei Rücken- und Knieschmerzen ”

  1. # 1 Root Says:

    Das hört sich aber sehr nach Zweiklassen Medizin an. Warum wird das eine bezahlt und das andere nicht? Gerade im Fall von Migräne halte ich es für sehr sinnvoll.

  2. # 2 Christian Says:

    Das ist einfach nicht nachzuvollziehen, wieso das eine bezahlt wird und wieso das andere nicht. Ich habe gerade heute wieder in der Sonntagszeitung einen Artikel über die Zwei-Klassen Medizin gelesen…

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