Archiv der Kategorie: Muskeln-Gelenke-Knochen

Sofortmaßnahme bei Sportverletzungen

Wer regelmäßig Sport treibt, geht auch immer ein gewisses Verletzungsrisiko ein. Viele Verletzungen lassen sich verhindern, indem man Überlastungen vermeidet, sich ausreichend aufwärmt, auf die richtige Sportausrüstung achtet und nicht trainiert, wenn man gesundheitlich angeschlagen ist. Aber auch wer all dies beachtet, ist nicht vor Verletzungen gefeit. Oft ist es einfach Pech. Die Sofortmaßnahmen, die man im Verletzungsfall ergreifen sollte, kann man sich genauso merken: mit der PECH-Regel.

P = Pause machen. Wer Schmerzen verspürt, muss sein Training sofort (!) beenden. Wer die Zähne zusammenbeißt und einfach weitermacht, riskiert nur eine Verschlimmerung und das wiederum zieht einen verlängerten Heilungsprozess nach sich.

E = Eis auflegen. Die verletzte Stelle sollte so schnell wie möglich gekühlt werden. Durch die Kälte verengen sich die Blutgefäße und der Stoffwechsel im Gewebe verlangsamt sich. Der betroffene Körperteil schwillt weniger an, Blutergüsse breiten sich nicht weiter aus. Außerdem lindert die Kühlung die Schmerzen. Achtung: Kältepackungen und Eisbeutel sollten nie direkt auf die Haut gelegt werden. Unterstützt werden kann die Kühlung durch verschiedene Arzneimittel wie Salben und Eisspray, die zusätzlich die Schmerzen lindern. Bei offenen Wunden dürfen keine Kältepackungen angewendet werden. Auch bei Muskelkrämpfen ist Kühlung keine geeignete Maßnahme.

C = Compression, also Druckverband anlegen. Der Kompressionsverband wird mit mäßiger Spannung fixiert und verhindert, dass es zu weiteren Blutungen kommt. Außerdem schont und stabilisiert er die verletzte Stelle.

H = Hochlagern. Anschließend sollte man versuchen, den verletzten Körperteil über Herzhöhe zu lagern. Der Rückfluss des Blutes wird verbessert und auch Schwellungen werden so verringert. Je nach Schwere der Verletzung sollte man den verletzten Körperbereich mehrere Stunden hochlagern. Auch im Verlauf des Heilungsprozesses sollte er immer wieder hochgelagert werden.

Die PECH-Regel ist eine effektive Erste-Hilfe-Maßnahme, die verhindert, dass sich Schmerzen verschlimmern und die zur Schadensbegrenzung beiträgt. Den Besuch beim Arzt kann sie nicht ersetzen.

Sportverletzungen im Sommer häufiger

Im Sommer gibt es mehr Sportverletzungen als im Winter. Diese Meldung überrascht nicht wirklich, aber die Zahl ist sehr spannend. Angeblich sollen sich jedes Jahr in Deutschland 1,25 Mio. Hobbysportler so schwer verletzen, dass sie ärztlich versorgt werden müssen. Die meisten Unfälle passieren bei Ballsportarten: Fußball, Handball, Volleyball. Am häufigsten trifft es Sprung- und Kniegelenke, dann Verletzungen an Kopf und Hand.

Quelle: DAK

Schnappfinger

Bei einem Schnappfinger handelt es sich um eine Erkrankung der Hand. Der Schnappfinger ist auch als schnellender Finger bekannt. Die Ursache dieser Erkrankung ist eine Entzündung des Beugesehnenscheide eines Fingers. Dadurch kommt es zu einer Störung des „Sehnengleitens“.

Beim Öffnen der Faust bleibt der Ringfinger zunächst hängen. Anschließend streckt er sich ruckartig. Ein Schnappfinger kann sich spontan zurückbilden, aber in einigen Fällen ist eine Operation notwendig. Die Operation des schnellenden Fingers wird meist ambulant und in lokaler Betäubung vorgenommen. Das Ringband, an dem die verdickte Sehnenscheide hängen bleibt, wird mit dem Skalpell gespalten. So kann das Schnellen des Fingers beseitigt werden.

Natürlich tritt ein Schnappfinger nicht nur am Ringfinger auf. Auch der Daumen kann davon betroffen sein.

Akupunktur als Kassenleistung nur bei Rücken- und Knieschmerzen

Der Gemeinsame Bundesausschuss entschied, dass Akupunktur künftig nur bei Rücken- und Knieschmerzen von den Kassen bezahlt werden soll. Kopfschmerz- und Migränepatienten müssen künftig Akupunktur-Behandlungen selbst bezahlen. Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses stößt bei Verbraucherverbänden auf herbe Kritik. Ärzte, die Akupunktur-Behandlungen abrechnen wollen, müssen künftig zusätzlich zur Akupunktur-Ausbildung auch eine schmerztherapeutische Ausbildung nachweisen.

Akupunktur als Kassenleistung nur bei Rücken- und Knieschmerzen